Ihre Idee, Ihr Grundstück bzw. Ihre Immobilie können wir mit Ihnen gemeinsam gemeinwohlorientiert für die Zukunft weiterentwickeln und für nachfolgende Generationen sichern. Besonders ein Kulturdenkmal mit Geschichte, welches für die Gesellschaft von Bedeutung ist, bietet vielfältige Möglichkeiten.

Mehr über die Zustiftung von Grundstücken und Immobilien

Auch ohne Grundstücks- und Immobilieneigentum können Sie mit Ihrem Vermögen der AKTIV STIFTUNG auf unterschiedliche Art und Weise helfen, indem Sie laufende und anstehende, gemeinwohlorientierte Immobilienprojekte durch eine Spende, Schenkung oder durch ein Vermächtnis unterstützen.

Mehr über die Zustiftung von Kapital

Lothar Heißenberg,
Riemerling bei München

«Meine Heimatstadt Tann und ihre Bürger haben mir in meinem Leben sehr viel gegeben. Es ist mir ein großes Anliegen, den Tannern etwas zurückzugeben.Der Rhönhof wird künftig als gemeinnützige Immobilie durch die AKTIV STIFTUNG genutzt. Die AKTIV STIFTUNG ist damit der ideale Partner – auch über mein Leben hinaus. Deshalb habe ich das Familiengrundstück der AKTIV STIFTUNG vermacht.»

Zustiftungen in Form eines geeigneten Grundstückes oder eines Gebäudes

Ihre Idee, Ihr Grundstück bzw. Ihre Immobilie können wir mit Ihnen gemeinsam gemeinwohlorientiert für die Zukunft weiterentwickeln und für nachfolgende Generationen sichern.

Ihre Wünsche sind uns wichtig. Sagen Sie uns, was Ihnen von Bedeutung und welches Ihre Herzensangelegenheit bezüglich Ihrer Immobilie ist. Es gibt unzählige Möglichkeiten eine Liegenschaft mit oder ohne Gebäude gemeinwohlorientiert über die AKTIV STIFTUNG zur Verfügung zu stellen.

Mit der Übertragung Ihrer Immobilie können Sie mit Hilfe der AKTIV STIFTUNG der Gesellschaft und der Bürgerschaft vor Ort helfen.

Neben der Aufstellung eines zukunftsfähigen und gemeinnützigen Nutzungskonzepts für Ihre Immobilie akquiriert die AKTIV STIFTUNG Zuschüsse, Zuwendungen und weitere Spenden für das jeweilige Projekt. Beispiele für derartige Projekte finden Sie in unserem Projektarchiv.

Grundvoraussetzung ist immer, dass ein Grundstück mit oder ohne Immobilie der AKTIV STIFTUNG übertragen wird sowie – falls es die Situation zuläßt – ein gewisses Startkapital vorhanden ist, um das Projekt mit Hilfe weiterer privater, kommunaler und staatlicher Unterstützer entwickeln und umsetzen zu können.

In der Regel handelt es sich um denkmalgeschützte Gebäude, die vom jeweiligen Landesamt für Denkmalpflege zum Kulturdenkmal erklärt wurden. Deshalb ist der wesentliche, gemeinnützige Zweck der AKTIV STIFTUNG die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Gerade ein Kulturdenkmal, welches über Generationen für die Zukunft gesichert, erhalten und weitergegeben wurde, steht auch immer symbolisch für einen Stifter, der sich fragt: wie kann ich meine Werte, meine Überzeugungen und mein Vermögen zielgerichtet – auch über mein Leben hinaus – in die Zukunft übertragen?

Jetzt Material herunterladen und Stifter(-in) werden
Laden Sie jetzt unser Infomaterial herunter. Außerdem stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Beratung Ihres Anliegens zur Verfügung:
Tel. +49 661 29167 43 | stephan.koch@aktivstiftung.de

Zustiftungen in Form von Kapital

Auch ohne Grundstücks- und Immobilieneigentum können Sie mit Ihrem Vermögen die AKTIV STIFTUNG auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen. Eine Spende, eine Schenkung, ein Vermächtnis oder eine finanzielle Zustiftung helfen bei der Realisierung laufender und anstehender gemeinwohlorientierter Immobilienprojekte. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie ganz gezielt ein bestimmtes Projekt oder lieber die Stiftungsarbeit insgesamt fördern möchten.

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Es gibt unterschiedliche Gründe, die
AKTIV STIFTUNG zu bedenken …

  • Sie möchten, dass Ihre Zuwendung auf Dauer und nachhaltig wirkt
  • Sie möchten, dass Ihre Zuwendung die gemeinnützige Arbeit der AKTIV STIFTUNG unterstützt und auf Dauer sichert
  • Sie möchten sich als Stifter individuell engagieren und ganz gezielt Einfluss nehmen
  • Sie ziehen in Erwägung, Ihr Erbe den gemeinnützigen Zwecken der AKTIV STIFTUNG zu widmen bzw. die AKTIV STIFTUNG als Erbin einzusetzen
  • Sie möchten eine Jahrhunderte lange Tradition des Stiftens unterstützen und fortführen
  • Sie möchten einen hohen Betrag der Stiftung zuwenden und dadurch entsprechende Steuervorteile nutzen
  • Sie möchten eine Ihrer Herzensangelegenheiten umsetzen: z.B. Räume für Menschen des örtlichen Geschichtsvereins auf Dauer zur Verfügung stellen, ein Gebäude als „offenes Wohnzimmer“ für Jung und Alt entwickeln, bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Heimat befördern … es gibt unendlich viele gemeinnützige Möglichkeiten, die wir mit Ihnen gemeinsam gerne erarbeiten
  • Sie möchten Ihre Werte durch andere weiterleben lassen und damit die Zukunft auch nach Ihrem Ableben mitgestalten
  • Sie haben keine Angehörigen und möchten nicht, dass Ihr Vermögen an den Staat fällt, ohne dass es sinnvoll genutzt wird
  • Sie haben in Ihrem Leben – besonders in schwierigen Zeiten – viel Hilfe erhalten und möchten deshalb den Menschen und der Gesellschaft etwas zurückgeben

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mithilfe und Unterstützung:

  • die Zustiftung in Form eines Grundstückes mit oder ohne Gebäude oder in Form von Kapital. Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der AKTIV STIFTUNG nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
  • das Testament, indem in Ihrem „letzten Willen“ die AKTIV STIFTUNG bedacht wird,
  • die Schenkung,
  • die Spende als finanzielle Zuwendung und
  • Spenden von Jubiläen (Geburtstagsfeier, Firmenjubiläum, Hochzeitstag etc.).

Der große Vorteil, eine gemeinnützige Institution wie die AKTIV STIFTUNG zu unterstützen, besteht darin, dass Ihr Vermögen ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute kommt.

Ob Grundstück, Neubau, Bestandsgebäude, Kulturdenkmal oder eine finanzielle Zuwendung: die AKTIV STIFTUNG ist Ihr vertrauensvoller Partner und bietet für Sie als bundesweit operativ tätige, gemeinnützige Institution die geeigneten Instrumente und somit das „geeignete Gefäß“.

Wir unterstützen und beraten Sie …

Gerne helfen wir Ihnen weiter und freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen. Herr Stephan Koch ist Architekt und steht Ihnen gerne bezüglich eines Nutzungskonzeptes Ihrer Immobilie für ein Gespräch zur Verfügung: 0661 29167 41. Für juristische Fragestellungen ist Herr Lothar Heißenberg unter der Telefonnummer 089 60621 25 gerne bereit, Ihre Fragen in einem vertraulichen Erstgespräch zu erörtern.

Die AKTIV STIFTUNG ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen, der ihr beratend zur Seite steht.

Für Ihr Anliegen haben wir offene Ohren und garantieren Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit persönlichen Informationen/Daten und werden je nach Wunsch Ihre Anonymität wahren.

Sie können die
AKTIV STIFTUNG auch spontan und kurzfristig unterstützen

Helfen Sie mit Ihrem bürgerschaftlichen Engagement die Gesellschaft positiv ganz in Ihrem Sinne zu verändern.Falls Sie die AKTIV STIFTUNG und ihre Arbeit spontan und kurzfristig finanziell unterstützen möchten, können Sie dies durch eine finanzielle Zuwendung bzw. Spende tun.

Gerne erhalten Sie von uns eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt.

Wenn Sie eine Spende einzahlen möchten, die bei einem Ihrer Jubiläen (Geburtstagsfeier, Firmenjubiläum, Hochzeitstag, Gedenktag etc.) durch Sie und Ihre Gäste zusammengetragen wurde, können wir selbstverständlich auch jedem einzelnen Gast eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Gerne stellen wir Ihnen Materialien und Informationen über die AKTIV STIFTUNG für Ihre Feier zur Verfügung.